{global_javascript}

Schadensminderungsgebühr

Schadensminderungsgebühr

Vertragliche Haftungsbegrenzung der GSK Handels- und Service GmbH, 67374 Hanhofen, sofern der Mieter keine eigene Maschinenversicherung besitzt (Stand 11.09.2025)

Dies ist keine Versicherung und kein Versicherungsvertrag. Die GSK Handels- und Service GmbH verkauft und vermittelt keine Versicherungen. Gegen Zahlung einer Schadensminderungsgebühr begrenzt der Vermieter die Haftung des Mieters für bestimmte Schäden an der Mietsache vertraglich auf den nachstehend genannten Selbstbehalt.

Sofern der Mieter über keine eigene Maschinenversicherung verfügt, welche die üblichen mit dem Betrieb der Maschine verbundenen Risiken im Sinne einer Vollkaskodeckung abdeckt, ist er zur Vereinbarung dieser Schadensminderungsgebühr mit dem Vermieter verpflichtet.

1. Höhe der Schadensminderungsgebühr
Die Schadensminderungsgebühr beträgt aktuell 10 % des Mietpreises und wird kalendertäglich berechnet. Zusätzlich bestätigt der gewerbliche Mieter, dass er über eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die den Betrieb der Mietsache einschließt. Der private Mieter bestätigt eine entsprechende eigene Haftpflichtversicherung. Diese eigene Haftpflichtversicherung des Mieters ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

2. Gegenstand der Haftungsbegrenzung
2.1 Bei Zahlung der Schadensminderungsgebühr beschränkt sich die Haftung des Mieters gegenüber dem Vermieter nach Maßgabe dieser Vereinbarung auf den Selbstbehalt (Ziff. 4) für Schäden an

  • den im Mietvertrag genannten Maschinen und Geräten
  • den im Mietvertrag genannten Zusatzgeräten, Anbauteilen, Zubehörteilen und Reserveteilen

2.2 Keine Haftungsbegrenzung besteht – der Mieter haftet insoweit unbeschränkt – für:

  • Reifen, Gummiketten, Transportbänder
  • sonstige Verschleißteile

3. Geltung der Haftungsbegrenzung
3.1 Die Haftungsbegrenzung gilt für folgende Schadensereignisse an der Mietsache:

  • Konstruktions- und Materialfehler
  • Versagen von Mess-, Regel- und Sicherungseinrichtungen
  • Bedienungs- und Anwendungsfehler
  • Kurzschluss, Überspannung, Überstrom
  • Transportschäden, soweit nicht ein Dritter für den Transport verantwortlich ist
  • Diebstahl, Raub und Unterschlagung durch Dritte; für Zubehör im Sinne von Ziff. 2.1 und 2.2 gilt dies nur, wenn dieses mitsamt der Mietmaschine entwendet oder unterschlagen wird
  • Vandalismus durch Dritte
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Überschwemmung
  • Sturm, Frost, Erdbeben, Erdrutsch

3.2 Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für sonstige Schäden, insbesondere nicht für solche, die durch die Verwendung falscher Kraft- oder Schmierstoffe sowie durch sachfremden, vertragswidrigen Einsatz verursacht werden. Wird der Schaden durch einen Dritten verursacht, gilt die Haftungsbegrenzung nur, wenn die Mietsache mit Zustimmung des Vermieters an den Dritten überlassen worden ist. In allen Fällen außerhalb von Ziff. 3.1 haftet der Mieter unbeschränkt.

4. Selbstbehalt des Mieters
Auch bei vereinbarter Schadensminderungsgebühr trägt der Mieter den nachstehenden Selbstbehalt. Der über den Selbstbehalt hinausgehende Schaden an der Mietsache wird dem Mieter insoweit nicht in Rechnung gestellt.

4.1 Bei Diebstahl und Unterschlagung: 10 % des Netto-Wiederbeschaffungswertes der beschädigten oder abhandengekommenen Mietgegenstände pro Schadensfall, mindestens jedoch 2.000,00 €, sofern der Mietgegenstand diesen Wiederbeschaffungswert besitzt.

4.2 Bei Einbruchdiebstahl, Raub und sonstigen Schadensfällen beträgt der Selbstbehalt:

  • Einsatzgewicht bis 6 t: 3.000,00 €
  • Einsatzgewicht höher als 6 t bis 12 t: 6.000,00 €
  • Einsatzgewicht höher als 12 t bis 20 t: 12.000,00 €
  • Einsatzgewicht höher als 20 t: 15.000,00 €
    pro Schadensfall; maßgeblich ist das Gesamtgewicht der jeweiligen Mietmaschine mit etwaigem Zubehör.

5. Mitwirkungspflichten im Schadensfall
5.1 Den Mieter treffen im Schadensfall folgende Pflichten:

  • Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung jedes Schadens zu sorgen.
  • Den Schadenseintritt und – soweit bekannt – dessen Ursache unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, vorab auch mündlich oder telefonisch dem Vermieter anzuzeigen.
  • Unverzüglich Weisungen des Vermieters zur Sachbehandlung sowie zur Schadensabwendung und -minderung einzuholen und diese, soweit zumutbar, zu befolgen.
  • Schäden durch strafbare Handlungen unverzüglich der Polizei anzuzeigen und den Ermittlungsbehörden alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen.
  • Das Schadensbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadensstelle und/oder der beschädigte Mietgegenstand vom Vermieter freigegeben sind. Sind Veränderungen unvermeidbar oder behördlich angeordnet, ist das Schadensbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. Foto oder Video); die beschädigten Mietgegenstände sind bis zur Besichtigung durch den Vermieter aufzubewahren.
  • Dem Vermieter unverzüglich jede Auskunft auf Verlangen in Textform zu erteilen, die zur Rekonstruktion des Schadens, zur Ermittlung der Schadenshöhe und zur Prüfung der Haftungsbegrenzung erforderlich ist. Wurde der Schaden durch Dritte verursacht, hat der Mieter Namen und Anschrift des Dritten sowie dessen etwaigen Auftrag- oder Arbeitgeber mitzuteilen.
  • Dem Vermieter jede zumutbare Unterstützung bei der Aufklärung von Ursache und Höhe des Schadens zu gewähren.

5.2 Verletzt der Mieter die Pflichten nach Ziff. 5.1, so haftet er unbeschränkt.

5.3 Erfolgt die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, bleibt die Haftungsbegrenzung erhalten, wenn der Mieter nachweist, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Schadens ursächlich war noch sich auf die Feststellung des Schadenshergangs oder der Schadenshöhe ausgewirkt hat.

6. Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
Zahlt der Mieter die Schadensminderungsgebühr trotz Fälligkeit und Verzug nicht, ist der Vermieter berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten, wenn er dies zuvor angekündigt hat. Die Verpflichtung zur Zahlung der bereits entstandenen Gebühr bleibt unberührt. Die Haftungsbegrenzung endet mit Zugang der Rücktrittserklärung; danach haftet der Mieter wieder unbeschränkt.

7. Abtretung von Ansprüchen gegen Dritte
Steht dem Mieter wegen Verlust oder Beschädigung eines Mietgegenstandes ein Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten zu, tritt der Mieter diesen Anspruch bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes der vermieteten Gegenstände bereits jetzt an den Vermieter ab und berechtigt diesen, den Anspruch im eigenen Namen geltend zu machen. Der Vermieter nimmt die Abtretung an. Die Haftung des Mieters bleibt davon unberührt.

8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

8.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Individualabreden können ausdrücklich getroffen werden.

8.3 Diese Vereinbarung ist Bestandteil des jeweiligen Mietvertrages. Sie begründet keinen Versicherungsvertrag und keinen Anspruch auf eine Versicherungsleistung.

Einen Augenblick bitte...

GSK Handel & Service Trockeneisstrahlanlagen von Deckert Anlagenbau sowie Baumaschinenverleih neu & gebraucht auch auf unserem Partner-Marktplatz Machinery-Market.eu.

unser Mietpark bietet unter anderem Kompressoren, Baukompressoren, Minibagger, Mobilbagger, Kompaktbagger, Erdraketen, Raupenbagger, Radlader aller Größen, Muldenkipper, Dumper, Baggerlader, Walzen, Rohrverleger, Bohrgeräte, Teleskopen, Raupendumper,Teleskopmaschinen, Verdichtungsgeräte.

für Tiefbau, Hochbau, Baugewerbe, Straßenbau, Handwerk, GaLaBau, Gärtnerrei, Gartenbau, Landschaftsbau, Bauunternehmen, Einblastechnik.

Wir sind für Sie in folgenden Städten und Umgebung Persönlich unterwegs: Speyer, Hanhofen, Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Mainz, Neustadt , Bad Dürkheim, Worms, Germersheim, Koblenz, Haßloch, Kaiserslautern, Pirmasens, Bingen, Südliche Weinstraߟe, Karlsruhe, Hockenheim, Mannheim, Schifferstadt, Wörth, Waldorf , Sinsheim, Heidelberg, Heilbronn, Wiesloch, Schwetzingen Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach am Main, Hanau, Gieߟen, Marburg, Fulda, Rüsselsheim am Main, Bad Homburg , Wetzlar, Oberursel (Taunus), Rodgau, Dreieich, Bensheim, Hofheim am Taunus, Maintal, Neu-Isenburg, Langen (Hessen) , Limburg an der Lahn , Mörfelden-Walldorf , Viernheim, Dietzenbach, Bad Vilbel , Lampertheim, Bad Nauheim, Bad Hersfeld, Taunusstein, Kelkheim (Taunus) , Friedberg (Hessen) ,Mühlheim am Main , Stuttgart Freiburg im Breisgau, Ulm, Pforzheim, Reutlingen, Ludwigsburg, Esslingen am Neckar, Tübingen, Villingen-Schwenningen, Konstanz, Aalen, Sindelfingen, Schwäbisch Gmünd, Friedrichshafen, Offenburg, Göppingen, Waiblingen, Baden-Baden, Ravensburg, Lörrach, Böblingen, Rastatt, Heidenheim an der Brenz, Singen (Hohentwiel), Leonberg, Fellbach Filderstadt, Lahr/Schwarzwald, Weinheim, Albstadt, Bruchsal, Rottenburg am Neckar, Bietigheim-Bissingen, Nörtingen, Kirchheim unter Teck, Schorndorf, Leinfelden-Echterdingen Ettlingen, Schwäbisch Hall, Ostfildern, Backnang, Sinsheim, Kehl, Tuttlingen, Crailsheim, Balingen, Kornwestheim, Rheinfelden (Baden), Biberach, Herrenberg, Radolfzell am Bodensee, Weil am Rhein, Gaggenau, Bühl, Bretten, Vaihingen an der Enz, Winnenden, Emmendingen, Geislingen an der Steige, Wangen im Allgäu, Leimen, Weinstadt, Ellwangen (Jagst), Wiesloch, Neckarsulm, Remseck am Neckar, Mühlacker, Ehingen, Achern, Rottweil, Horb am Neckar, Ditzingen, Weingarten, Stutensee, Waldshut-Tiengen, Ähringen, Wertheim, Calw, Bad Mergentheim, Mosbach, Freudenstadt, Schwetzingen, Donaueschingen, Nagold, Hockenheim, Waghäusel, Bad Rappenau, Rheinstetten

* Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten. Wir liefern ausschlieߟlich an Unternehmer im Sinne des 14 BGB, Behörden sowie kirchliche und soziale Einrichtungen!

© 2026 GSK Handels- und Service GmbH
Weiter einkaufen